DR SMILE-Leitlinie zur Gewährleistung des Qualitätsstandards
DR SMILE hat im vergangenen Jahr intensiv an der Verbesserung seiner Qualitätsstandards gearbeitet. Dabei ging es vor allem darum, die medizinischen Standards bei der Behandlung mit Aligner-Therapien zu überprüfen und verbindlich für das gesamte Partnerzahnärzte-Netzwerk festzuschreiben.
Zahnärzte und Kieferorthopäden, die mit DR SMILE zusammenarbeiten, sind selbständig und unabhängig. Ihre berufliche Entscheidungsfreiheit wird durch DR SMILE nicht eingeschränkt. Auch nachdem ein Zahnarzt eine Partnerschaft mit DR SMILE eingegangen ist, bleibt sein Praxisbetrieb eigenständig. Das bedeutet nicht nur, dass sämtliche medizinischen Entscheidungen bezüglich des Patientenwohls vom Zahnarzt getroffen werden, sondern auch dass sich die Praxisorganisation und -abläufe nicht ändern.
Zu den medizinischen Standards einer kieferorthopädischen Behandlung gehören die Untersuchung des Patienten und die Befundung durch einen approbierten Zahnarzt. Nur wenn der Patient über eine gute Mundgesundheit verfügt und keine Kontraindikationen aufweist, darf er sich einer Aligner-Therapie unterziehen. In der Regel beginnt jede kieferorthopädische Behandlung mit der Abnahme eines Gebissabdrucks. Hinzu kommen ein kieferorthopädischer Fotostatus, kieferorthopädische Analysen und eine eingehende Befundung. In modernen Praxen erfolgt dieser digital unter Einsatz eines 3D-Intraoralscanners. Grundsätzlich ist es erlaubt, dass Praxisfachangestellte oder Zahntechniker diesen Scan erstellen, die Diagnostik obliegt allerdings zwingend dem Zahnmediziner. Der Praxisangestellte oder Zahntechniker darf allenfalls eine unterstützende Rolle einnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass er oder sie entsprechend geschult ist.
Auch wenn ein Zahnmediziner die Unterstützung von Angestellten beim Scannen in Anspruch nimmt, so fällt die eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- oder Kieferkrankheiten in seine Verantwortung. Um der besonderen Sorgfaltspflicht nachzukommen, hat DR SMILE für die diagnostischen Erhebungen eine Leitlinie entwickelt. Patienten, die eine DR SMILE-Behandlung wünschen, sollten bei ihrem Ersttermin in der Partnerpraxis auf eine Befundung durch ihren Zahnarzt bestehen.
Diagnostische Erhebungen als fundierte Grundlage für die Behandlungsplanung
Bevor ein Zahnarzt mit DR SMILE-Behandlungen beginnt, durchläuft er gemeinsam mit seinem Praxispersonal ein intensives Schulungsprogramm an der DR SMILE ACADEMY, welches unter anderem auch die Schulung auf die DR SMILE-Leitlinie vorsieht. Die Leitlinie ist die Grundlage für die Dokumentation, die in der digitalen Patientenakte gespeichert wird. In der Leitlinie wird beschrieben, welche Daten erhoben werden sollen, um eine lückenlose Dokumentation der Zahngesundheit des Patienten zu ermöglichen. Sie ist die Basis für die später folgende Behandlungsplanung. Um diese medizinisch fundiert ausarbeiten zu können, müssen sich die Zahnmediziner von DR SMILE ein vollständiges Bild von der Mundgesundheit des Patienten machen können.
Die Leitlinie beschreibt als Erstes die allgemeinärztliche Anamnese, dann die zahnmedizinische, gefolgt von einer Fotodokumentation des Ist-Zustandes der Mundhöhle des Patienten. Eine Schulung, wie eine Fotodokumentation angelegt werden kann, gibt es in der DR SMILE ACADEMY. Die Befundung schließt die Suche nach krankhaften Veränderungen des Gewebes genauso ein wie nach Kiefergelenkserkrankungen und craniomandibuläre Dysfunktionen (CMD). DR SMILE weist ausdrücklich darauf hin, dass CMD Auslöser eines ganzheitlichen Beschwerdebilds wie Kopf- und Nackenschmerzen für Patienten sein kann. Die klinische Expertise ist bei der Befunderhebung zwingend notwendig. Als Nächstes folgt die Befundung des Parodontalstatus. Ein erkranktes Parodontium ist ein Ausschlusskriterium für eine DR SMILE Aligner-Behandlung.
Auch die Röntgendiagnostik wird in der Leitlinie besprochen. Über die Notwendigkeit zur Anfertigung eines Röntgenbilds entscheidet der Partnerzahnmediziner, sofern eine entsprechende Indikation vorliegt. Nutzen und Risiko sollten sorgfältig abgewogen werden. Auch dazu gibt die Leitlinie Empfehlungen ab. Diese entspricht den Empfehlungen der British Orthodontic Society (Isaacson, K. G., Thom, A. R., Atack, N. E., Horner, K. & Whaites, E. Orthodontic Radiographs: Guidelines for the Use of Radiographs in Clinical Orthodontics (British Orthodontic Society, London, 2015). Grundsätzlich sollte der Bedarf mit dem Patienten geklärt werden. Eventuell existieren Röntgenaufnahmen, die nicht älter als sechs Monate sind und die zur Befundung herangezogen werden können.
Die DR SMILE-Leitlinie empfiehlt Zahnmedizinern auch, Patienten im Erstgespräch gewissenhaft und verständlich über Behandlungsalternativen aufzuklären. Aus haftungsrechtlichen Gründen sollte eine schriftliche Dokumentation des erfolgten Aufklärungsgesprächs obligatorisch sein. Nachdem alle Schritte durchlaufen worden sind, der Zahnarzt den Befund erstellt und den Patienten ausführlich aufgeklärt hat, wird entschieden, ob der Patient für eine Aligner-Therapie von DR SMILE geeignet ist. Sollten Kontraindikationen vorliegen, dann wird dem Patienten empfohlen, sich einer Zahnbehandlung zu unterziehen. Auf Wunsch kann sich ein Patient auch zu einer Weiterbehandlung an einen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie aus dem DR SMILE-Netzwerk überweisen lassen.
Alle Zahnmediziner, die im DR SMILE-Netzwerk tätig sind, haben sich für die Leitlinie ausgesprochen. Mit ihrer Hilfe möchte DR SMILE seinen Qualitätsanspruch manifestieren. Die Kompetenz seiner Partnerpraxen überprüft das Unternehmen regelmäßig mit sogenannten Mystery Shoppern. Das sind Testpersonen, die als Patienten anonym die Qualität der Partnerpraxen prüfen. Stellt sich heraus, dass eine von ihnen gegen die Leitlinie verstößt und die medizinischen Standards nicht einhält, dann trennt sich DR SMILE von ihr. Im Jahr 2022 hat sich das Unternehmen von 20 Prozent seiner Partnerpraxen gelöst. Das Patientenwohl steht für DR SMILE an oberster Stelle.
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.