Zahngesundheit

Zahnspange: Was übernimmt die Krankenkasse?

Elsa Kleister | 21 Juli 2022
Zahnspange: Was übernimmt die Krankenkasse?

Wie das Zeit-Magazin im Jahr 2018 bereits berichtete, trägt mittlerweile jeder zweite Jugendliche in Deutschland eine Zahnspange. Ob es tatsächlich immer notwendig ist, sich der Behandlung beim Kieferorthopäden zu unterziehen, bleibt umstritten. Fakt ist jedoch, dass die Nachfrage wächst. Schöne, gesunde und gerade Zähne gelten als Attraktivitätsmerkmal. Aus diesem Grund sind viele Menschen oft bereit, für die Korrektur Ihrer Zähne tief in die eigene Tasche zu greifen.

Doch lässt sich die Zahnspange bei der Krankenkasse abrechnen? Was kann so eine Zahnkorrektur kosten? Und lassen sich auch hochmoderne Behandlungstechniken wie die durchsichtigen Zahnschienen (auch Clear Aligner genannt) über die Krankenkasse abwickeln? Wir klären auf!

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Was Erwachsene bei den Kosten einer Zahnkorrektur beachten sollten

Die oberste Regel bei jeder Zahnkorrektur lautet: Es ist niemals zu spät dafür! Wenn Sie mit Ihrer Zahnstellung nicht zufrieden sind, unter Zahnlücken leiden oder durch zu wenig Platz im Kiefer einen Zahnengstand haben, müssen Sie sich nicht damit abfinden. Die Dental-Technik ist heutzutage so weit entwickelt, dass sich nahezu jedes Problem lösen lässt.

In Bezug auf die Kostenübernahme Ihrer Zahnkorrektur durch die Krankenkasse findet diese Regel jedoch bedauerlicher Weise keine Anwendung. Krankenkassen differenzieren hier haargenau. Und in der Regel kommen Sie nach Vollendung Ihrer Volljährigkeit für eine Erstattung Ihrer Zahnkorrektur nicht mehr in Frage.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Zahnfehlstellungen werden in fünf Schweregrade unterteilt

  • Fälle bei Minderjährigen mit Schweregrad 3-5 übernimmt die Krankenkasse.

  • Kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen gehören nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung und werden nur in Ausnahmefällen übernommen.

Haben Betroffene demnach das 18. Lebensjahr überschritten, ist es schwer, die Kasse von einer Finanzierung zu überzeugen. Genauere Informationen geben hierzu die Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkasse für die kieferorthopädische Behandlung.

Eine Kostenerstattung nur dann von den Krankenkassen bewilligt, wenn:

  • Eine angeborene Missbildung des Gesichts und Kiefers vorliegt

  • Eine skelettale Dysgnathie diagnostiziert wird oder

  • Die Kieferfehlstellung die Folge eines Unfalls ist

Mit anderen Worten: Der Betroffene muss mindestens in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 5 fallen, damit die Krankenkasse einspringt und die Ausgaben für eine Zahnkorrektur trägt.

Privat oder gesetzlich versichert – macht das einen Unterschied?

Dass gesetzlich Versicherte oftmals ein Defizit bei Ihrer medizinischen Betreuung wahrnehmen, ist vor allem in den Medien in aller Munde. Lohnt es sich daher vielleicht, vor einem kieferorthopädischen Eingriff, eine private Zusatzversicherung abzuschließen?

Tatsächlich schützt auch eine private Krankenversicherung nicht vor einer Kostenexplosion. In einigen Fällen werden von der PKV sogar spezialisierte Gutachter geschickt, die die Notwendigkeit einer Zahnkorrektur erst einmal genauestens prüfen. In häufigen Fällen wird die Kostenübernahme für eine feste Zahnspange und Co. dann schlichtweg abgelehnt.

Zusätzlich muss sich der Patient von seinem behandelnden Arzt vorab einen Kostenvoranschlag einholen und diesen bei der Kasse einreichen. Auch spielt die Auswahl des Tarifs eine wichtige Rolle, wenn es später um die Übernahme der Zahnkorrektur geht. Bei der falschen Tarifstufe werden sonst entweder gar keine Rechnungsbeträge übernommen oder nur ein Bruchteil davon.

Ob sich am Ende also die Mehrausgaben für die spezielle Versicherung lohnen oder ob sie sich mit der Anschaffung der Zahnspange oder der unsichtbaren Zahnschienen decken, muss im Einzelfall individuell geprüft und abgewogen werden.

Folgendes müssen Sie bei der privaten Zusatzversicherung bedenken:

  • Oft wird ein Gutachter einbezogen

  • Sie benötigen mindestens einen Kostenvoranschlag

  • Oft übernehmen nur teure Premium-Tarife die Kosten

  • Nicht alle Zahnkorrekturen sind durch die Kasse anerkannt

  • Extra-Leistungen müssen selbst getragen werden

  • Regelmäßige Nachweise zum Behandlungserfolg sind notwendig

  • Anfallende Material- und Laborkosten werden eventuell nicht bezahlt

Unser Tipp: Sie haben die Leistungspakete verschiedener Krankenkassen und Zahnzusatzversicherungen miteinander verglichen und ein interessantes Angebot gefunden? Rechnen Sie vor Vertragsabschluss unbedingt aus, wie viel Geld Sie insgesamt für diese Versicherung ausgeben werden. Erst wenn Sie die Summe für eine eventuelle Zahnkorrektur verglichen haben, können Sie beurteilen, ob sich die Versicherung tatsächlich rentiert.

Wie kann ich die Kosten meiner Zahnkorrektur gering halten?

Ob Sie sich für eine Zahnkorrektur mit fester Zahnspange entscheiden oder eine Behandlung mit transparenten Zahnschienen beginnen, in den meisten Fällen müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen die Krankenkasse finanziell nicht unter die Arme greift. Aus diesem Grund ist es ratsam, von vornherein die Kosten Ihrer Zahnkorrektur im Blick zu behalten und vorab genau zu kennen.

Feste Zahnspange oder durchsichtige Zahnschienen – Was ist günstiger?

Wie teuer eine feste Zahnspange ist? Wenn Sie keine Abstriche in puncto Ästhetik und Funktionalität machen möchten, dann können die Ausgaben mit der Anschaffung eines Gebrauchtwagens vergleichbar sein.

Für eine feste Zahnspange müssen Sie in der Regel meist mehrere Tausend Euro einplanen. Möchten Sie eine möglichst unauffällige Variante, wie die Lingual-Zahnspange oder zahnfarbene Keramik-Brackets, kann der Preis schnell 10.000 € betragen.

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