Zahngesundheit

Zahnspange & Zahnschienen: Was zahlt die Krankenkasse?

Elsa Kleister 21 Juli 2022
Zahnspange & Zahnschienen: Was zahlt die Krankenkasse?

Das Tragen einer Zahnspange oder einer Zahnschiene ist heute keine Seltenheit mehr. Laut aktuellen Statistiken tragen etwa 50 % der Kinder und Jugendlichen in Deutschland im Laufe ihres Lebens eine Zahnspange. 

Bei Erwachsenen ist die Zahl geringer, jedoch steigt die Nachfrage stetig.  Schöne, gesunde und gerade Zähne gelten als Attraktivität. Aus diesem Grund sind viele Menschen oft bereit, für die Korrektur Ihrer Zähne tief in die eigene Tasche zu greifen.

Doch welche Kosten werden von der Krankenkasse übernommen und wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung? 

Wann springt die gesetzliche Krankenkasse ein?

Bei Kindern

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Diese wird anhand der sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) bewertet. Die Einstufung erfolgt in fünf Schweregrade:

  • KIG 1–2: Leichte Fehlstellungen – keine Kostenübernahme

  • KIG 3–5: Deutliche bis schwere Fehlstellungen – Kostenübernahme möglich

Untersuchungen, die inbegriffen sind:

  • Erstberatung und Diagnostik (Abdrücke, Röntgenbilder)

  • Regelmäßige Kontrolltermine

Voraussetzung: Die Behandlung muss vor dem 18. Lebensjahr begonnen werden.

Bei Erwachsenen

Für Erwachsene übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Zahnspangen und Schienen nur in Ausnahmefällen, etwa bei:

  • Schwerwiegenden Kieferanomalien

  • Angeborene Missbildung des Gesichts und Kiefers

  • Kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung

  • Kieferfehlstellung in Folge eines Unfalls

Kosmetische Korrekturen wie leichte Zahnfehlstellungen oder die ästhetische Behandlung mit Zahnschienen werden nicht übernommen.

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Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse bei Kindern?

Bei bewilligter Behandlung (KIG 3–5) übernimmt die Krankenkasse 80 % der Kosten. Die restlichen 20 % tragen die Eltern zunächst selbst. Dieser Eigenanteil wird bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung rückerstattet.

Übernommen werden:

  • Festsitzende und lose Zahnspangen

  • Regelmäßige Kontrolluntersuchungen

  • Nachsorge (Retainer sind meist Eigenleistung)

Nicht übernommen werden:

  • Ästhetische Extras (z. B. Keramik-Brackets, unsichtbare Aligner)

Übernimmt die Krankenkasse eine Zahnspange für Erwachsene?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt 100 % der Kosten nur bei schweren Kieferanomalien in Verbindung mit einem chirurgischen Eingriff. Alle anderen kieferorthopädischen Behandlungen, inklusive der Zahnschienen Kostenübernahme, werden von der Krankenkasse nicht finanziert und müssen selbst getragen werden.

Ab wann ist eine Zusatzversicherung sinnvoll?

Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich, wenn:

  • bei Kindern eine kieferorthopädische Behandlung außerhalb von KIG 3–5 wahrscheinlich ist

  • oder bei Erwachsenen eine Zahnkorrektur aus ästhetischen Gründen wünschen

Worauf muss ich bei der Wahl einer Zusatzversicherung achten?

  • Übernahme von Alignern und ästhetischen Behandlungen

  • Keine langen Wartezeiten

  • Flexible Tarife für Kinder und Erwachsene

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Privat oder gesetzlich versichert – Wo ist der Unterschied?

Gesetzlich Versicherte:

  • Kostenübernahme nur bei medizinischer Notwendigkeit

  • Strenge Einstufung nach KIG

  • Keine Erstattung für ästhetische Korrekturen

Privat Versicherte:

  • Größerer Leistungsumfang, oft auch bei ästhetischen Behandlungen

  • Individuelle Vereinbarungen je nach Tarif

  • Schnellere Bewilligung und flexiblere Behandlungsmethoden

Trotzdem schützt auch eine private Krankenversicherung nicht vor einer Kostenexplosion bei kieferorthopädischen Behandlungen. In einigen Fällen werden von der PKV sogar spezialisierte Gutachter geschickt, die die Notwendigkeit einer Zahnkorrektur erst einmal überprüfen. In häufigen Fällen wird die Kostenübernahme für eine feste Zahnspange und Co. dann schlichtweg abgelehnt.

Zusätzlich muss sich der Patient von seinem behandelnden Arzt einen Kostenvoranschlag einholen und diesen bei der Kasse einreichen. Auch spielt die Auswahl des Tarifs eine wichtige Rolle, wenn es später um die Übernahme der Zahnkorrektur geht. Bei der falschen Tarifstufe werden sonst entweder gar keine Rechnungsbeträge übernommen oder nur ein Bruchteil davon.

Ob gesetzlich oder privat versichert – die Übernahme der Kosten hängt von verschiedenen Faktoren ab. Während Kinder unter bestimmten Voraussetzungen profitieren, ist die Kostenübernahme bei Erwachsenen stark eingeschränkt. Eine Zusatzversicherung kann sich besonders bei ästhetischen Wünschen lohnen.

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