Wie viel darf eine professionelle Zahnreinigung kosten?
Inhaltsverzeichnis
Die professionelle Zahnreinigung (PZR) entfernt Zahnbeläge und -verfärbungen, wirkt vorbeugend und gilt als Hauptbestandteil der zahnmedizinischen Prophylaxe. Bei der PZR liegt der Fokus auf der Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, insbesondere an den Stellen, die für Patient*innen kaum oder nicht zu erreichen sind – bis zu 40 Prozent der Zahnflächen bleiben ungeputzt.
Die PZR ist eine Privatleistung und wird nach der Gebührenverordnung der Zahnärzt*innen (GOZ) mit dem entsprechenden Steigerungssatz berechnet. Wie genau diese Abrechnung erfolgt, mit welchen Kosten zu rechnen ist und worauf Du achten solltest, erfährst Du in diesem Beitrag.
Was darf eine professionelle Zahnreinigung kosten?
Die professionelle Zahnreinigung ist keine gesetzliche Kassenleistung, sondern muss privat übernommen werden. Die Kosten schwanken je nach Aufwand, Praxis und Region. Seit die professionelle Zahnreinigung in die private Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) aufgenommen wurde, muss nach der entsprechenden GOZ-Ziffer abgerechnet werden.
Mit der Aufnahme in das Gebührenverzeichnis der GOZ will der Gesetzgeber eine transparente Abrechnung dieser Leistung ermöglichen und die vormals unterschiedlichen Berechnungsvarianten vereinheitlichen. Die PZR wird bei Kassenpatient*innen ebenso wie bei Privatpatient*innen nach der neuen Gebührenziffer 1040 GOZ berechnet. Analogempfehlungen oder der Ansatz einer Pauschalsumme sind nicht mehr zulässig. Die Gebührenziffer 1040 umfasst folgende Leistungen:
das Entfernen der Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen,
die Reinigung der Zahnzwischenräume,
das Entfernen des Biofilms,
die Oberflächenpolitur,
die Anwendung geeigneter Fluoridierungsmaßnahmen.
Für einen erhöhten Aufwand können Zahnärzt*innen viele Gründe angeben, etwa anatomische Besonderheiten, sehr stark haftende Beläge oder festsitzender Zahnersatz. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) sieht eine Preisspanne von etwa 80 bis 120 Euro als realistisch an.
Die PZR ist abrechenbar
je Zahn
je Implantat
je Brückenglied
Die professionelle Zahnreinigung an Verbindungselementen wie Stegen, Geschieben usw. ist nicht beschrieben und wird daher analog berechnet.
Warum solltest Du eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen?
Beispielsweise sind Jahrespauschalen für mehrere professionelle Zahnreinigungen im Voraus nicht zulässig. Auch gegen Schnäppchenpreise und Rabatte gehen Zahnärzt*innenkammern immer wieder vor.
Was jedoch über die definierte professionelle Zahnreinigung hinausgeht, kann zusätzlich berechnet werden. Dazu gehören bspw. eine Fissurenversiegelung, das Polieren von Füllungsrändern oder das Entfernen von Belägen unterhalb des Zahnfleisches. Letzteres wurde allerdings schon vor Gericht verhandelt, mit teils gegensätzlichen Urteilen. Mal gilt die zusätzliche Berechnung als korrekt, mal nicht. Beläge, die klinisch nicht sichtbar und nicht erreichbar unterhalb des Zahnfleisches liegen, dürfen nur Zahnärzt*innen entfernen. Hartnäckige Beläge wie Zahnstein entfernen Zahnärzt*innen einmal im Jahr. Diese Leistung wird von der Krankenkasse übernommen.
Wie berechnen sich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung?
Der Preis für die Behandlung ist grundsätzlich von der Anzahl der Zähne und dem Behandlungsaufwand abhängig. Wie hoch die Kosten für die professionelle Zahnreinigung sind, ist außerdem von der Zahl der zu reinigenden Zähne abhängig. Die Verwendung spezieller Geräte und Materialien wirkt sich zusätzlich auf den Preis aus. Bspw. kann eine Versiegelung der Kauflächen zusätzlich berechnet werden und die Kosten für eine PZR in die Höhe treiben.
Was eine professionelle Zahnreinigung kosten darf, legt sich durch den Steigerungssatz der GOZ fest. Demnach betragen die Kosten für eine PZR durchschnittlich etwa 100 Euro. Den einfachen Gebührensatz erheben nur wenige Zahnärzt*innen. Bei normalem Arbeitsaufwand wird in der Regel der 2,3-fache Satz berechnet. Ist die Durchführung der PZR mit mehr Aufwand verbunden, weil bspw. viel Zahnstein zu entfernen ist, fallen die Kosten entsprechend höher aus. Dann wird meist der 3,5-fache Satz in Rechnung gestellt.
Übernimmt die Krankenkasse die PZR-Kosten?
Da eine professionelle Zahnreinigung bisher zwar als medizinisch notwendig anerkannt, jedoch nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu finden ist, müssen die Kosten, ähnlich wie die für unsichtbare Zahnschienen, von den Patient*innen selbst gezahlt werden.
Mittlerweile sind allerdings viele Krankenkassen dazu übergegangen, einen gesunden Lebensstil ihrer Versicherten zu fördern. So gibt es einige Versicherungen, die eine professionelle Zahnreinigung in regelmäßigen Abständen vollständig übernehmen. Andere widerum zahlen ein- bis zweimal jährlich Zuschüsse für eine PZR. Wiederum andere Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung vollständig, wenn die Versicherten eine von der Versicherung ausgewählte Partnerpraxis aufsucht.
Hier hilft es, wenn Du Dich persönlich mit Deiner Krankenkasse in Verbindung setzt, um Dich über mögliche Kostenübernahmen oder -zuschüsse zu informieren. Hast Du bspw. eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, kommt es auf die Vertragsbedingungen an. Häufig werden die Kosten vollständig erstattet. Ist dies nicht der Fall, lohnt es sich, sofern Du regelmäßig eine PZR durchführen lässt, die Versicherung entsprechend anzupassen.
Worauf solltest Du achten?
Zunächst solltest Du Dich vergewissern, welche Leistungen das Angebot genau umfasst und ob alle Behandlungsschritte der professionellen Zahnreinigung eingehalten werden. Falls Du Dir nicht sicher bist, ob die Kosten für Deine PZR möglicherweise zu hoch angesetzt waren, kannst Du jederzeit Preisvergleiche bei anderen Zahnärzt*innen einholen oder die zuständige Zahnärzt*innenkammer Deines Bundeslandes einbeziehen.
Außerdem sind Zahnärzt*innen nach § 630c Abs. 3 BGB dazu verpflichtet, Dich vor der Behandlung über entstehende Kosten zu informieren. Du kannst vorab einen schriftlichen Kostenvoranschlag verlangen und durch Preisvergleiche die für Dich günstigste Alternative finden.
Alle Fakten auf einen Blick
Die Abrechnung der Kosten für eine professionelle Zahnreinigung erfolgt pro Zahn, Implantat oder Brückenglied.
Die Ziffer 1040 GOZ ist nicht berechnungsfähig für die Reinigung von abnehmbaren Prothesen.
Es gibt keine Begrenzung hinsichtlich Häufigkeit oder Frequenz, die PZR ist so oft berechenbar wie notwendig.
Nach § 630c Abs. 3 BGB sind Zahnärzt*innen dazu verpflichtet, Dich vor der Behandlung über die Kosten zu informieren.
Fazit
Bei der professionellen Zahnreinigung werden schwer zu erreichende Bereiche im Mundraum gesäubert und Zahnbeläge entfernt. Die PZR ist als Unterstützung zur täglichen Zahnpflege zu sehen und reicht allein nicht aus, um Deinen Zahnapparat langfristig zu erhalten. Wer also zwar zweimal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung durchführt, die tägliche Mundhygiene allerdings schleifen lässt, wird bei Parodontose und Kariesbildung keine Besserung wahrnehmen.
Ein strahlendes Lächeln mit gesunden, gepflegten und ästhetischen Zähnen langfristig erhalten, kann nur wer der täglichen Mundhygiene einen großen Stellenwert einräumt. Zweimal im Jahr macht eine professionelle Zahnreinigung außerdem Sinn, da bestimmte Zahnbereiche selbst bei gründlichem Putzen nur schlecht zu erreichen sind.
Wenn Du Dich neben Deiner Zahnpflege auch für unsere Aligner-Behandlung zur Begradigung Deiner Zähne interessierst, empfehlen wir Dir einen unverbindlichen Infotermin in einer unserer Partnerpraxen zu vereinbaren und Dich ausführlich beraten zu lassen. Die Begradigung der Zähne sowie die Zahnaufhellung lassen sich nämlich, wie oben bereits beschrieben, sehr gut mit einer professionellen Zahnreinigung kombinieren, die in Zukunft auch zu unserem Leistungsspektrum gehören soll. Informiere Dich hier über unsere Standorte und buche Deinen unverbindlichen Beratungstermin.
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